19 Mai Verkehrsverbot auf Baltrum
Wer auf Baltrum mit einem Gefährt ohne Muskelkraft fahren möchte, bedarf einer Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsverbot auf der Insel!
Hierunter fallen z. B. Fahrräder mit Hilfsmotor (ausgenommen Pedelec bis 25 km/h und 250 W-Motor), Roller mit Elektromotor, Segways, Hoverboards, E-Karren, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor usw.
Ausgenommen hiervon sind notwendige Roll- und Krankenfahrstühle für Personen mit Mobilitätseinschränkung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Baltrum.