19 Jun Klarstellung der Reederei Baltrum-Linie bezüglich der Hafenparkplätze
Klarstellung der Reederei Baltrum-Linie betreffend die Hafenparkplätze
Aufgrund verschiedener Artikel und Meinungsbeiträge auf Baltrum-Online zum Thema Parkplätze sieht sich die Reederei Baltrum-Linie GmbH („B.-L.„) zu der folgenden Klarstellung veranlasst:
Im Jahr 2009 wurden die Pachtverträge für die Parkplätze des Hafenzweckverbands Neßmersiel („HZV„) am Hafen und für die Parkplätze der Gemeinde Dornum hinter dem Deich gemeisam ausgeschrieben, für ein Mindestgebot von ca. EUR 71.500 netto für beide Flächen zusammen. Den Zuschlag erhielt die Garagen Assing GmbH („Fa. Assing„), die dann die beiden Parkplätze wie auch den Zubringerservice dazwischen betrieb. Dieses Pachtverhältnis endete am 31.12.2019.
Im September 2019 schrieben der HZV und die Gemeinde Dornum die Verpachtung öffentlich neu aus, diesmal aber getrennt und mit deutlich erhöhten Mindestgebotspreisen von EUR 100.000 netto (HZV) und EUR 85.000 netto (Gemeinde).
Die B.-L. wies den HZV und die Gemeinde umgehend auf die drohenden Schwierigkeiten bei der praktischen Abwicklung hin, sollten die beiden Flächen an unterschiedliche Bieter verpachtet werden. Zudem war es offenkundig, dass durch die dann erstmals entstehende Anbietervielfalt ein starker Wettbewerbsdruck unter den Parkplatzbetreibern entstehen würde, um ihre Flächen trotz der um ein Vielfaches erhöhten Pachtkosten überhaupt wirtschaftlich betreiben zu können.
Die B.-L. gab für beide Flächen Angebote deutlich über den Mindestgebotspreisen ab und bot für den Fall, dass sie in beiden Verfahren den Zuschlag erhalten sollte, sogar freiwillig einen kostenlosen Zubringerbus zwischen dem Hafen und den Gemeindeparkplätzen an.
Für die Hafenparkplätze gab die B.-L. das höchste Gebot ab, das Höchstgebot für die Gemeindeparkplätze kam von der FLN-FRISIA Luftverkehr GmbH Norddeich („FLN„), einer 100%igen Tochtergesellschaft der Reederei Norden-Frisia. Die Angebote der Fa. Assing waren in beiden Fällen zu niedrig, um den Zuschlag zu erhalten.
Trotz des Höchstgebots der B.-L. erteilte der HZV dieser nicht den Zuschlag, sondern schloss sie wegen eines angeblichen Formfehlers aus dem Verfahren aus und beabsichtigte, den Zuschlag der FLN zu erteilen. Hiergegen stellte das Landgericht Aurich mit Urteil vom 03.12.2019 fest, dass der HZV das Angebot der B.-L. zu Unrecht ausgeschlossen hatte, weil es den Vorgaben der Ausschreibung entsprach. Die Begründung des HZV für den Ausschluss bezeichnete das Gericht dabei als fernliegend.
Hiergegen ging der HZV in Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg und beantragte dabei vorsorglich sogar, im Falle seines Unterliegens die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Wohlgemerkt, dies alles, um den Zuschlag der FLN erteilen zu können, die eine deutlich geringere Pachthöhe als die B.-L. geboten hatte! Da das OLG einstimmig davon überzeugt war, dass die Berufung des HZV „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ hatte, ließ es diese gar nicht erst zur mündlichen Verhandlung zu, sondern wies sie mit Beschluss vom 17.03.2020 im schriftlichen Verfahren zurück. Dabei bezeichnete das OLG die vom HZV für den Ausschluss der B.-L. vorgeschobenen Gründe als „ersichtlich konstruiert“ und „äußerst fernliegend„, und den Antrag auf Vorlage zum EuGH als „abwegig„.
Trotz dieses eindeutigen und rechtskräftigen OLG-Beschlusses erteilte der HZV der B.-L. den Zuschlag erst sechs Wochen später, am 29.04.2020. Aufgrund des benötigten Vorlaufs konnte die B.-L. daher erst am 15.06.2020, statt wie geplant am 01.01.2020, den Betrieb der Hafenparkplätze übernehmen.
Zum Thema „Dauerparkplätze am Hafen“ enthält der Pachtvertrag – wie vom HZV öffentlich ausgeschrieben – folgende Regelung: „Es ist beabsichtigt, den vorhandenen Dauerparkplatz westlich der Zufahrtsstraße mit ca. 320 Stellplätzen mit geschotterten Fahrwegen und unbefestigten Parkflächen im Zuge des Gesamtkonzepts für den Hafenausbau auszubauen und damit aufzuwerten.“ Daran, dass es Dauerparkplätze am Hafen schon unter der bisherigen Betreiberfirma Assing gab und es diese auch unter der B.-L. weiterhin geben wird, besteht danach kein Zweifel. Anderslautende Behauptungen sind falsch.
In diesem Sinne hat der HZV an der Zufahrtsstraße zum Hafen erst kürzlich ein großes Verkehrsschild aufgestellt, dass zutreffend u.a. auf die Dauer- und Strandparkplätze verwiesen hat. Warum der HZV den Hinweis auf die Dauer- und Strandparkplätze erst überklebt hat (siehe Foto) und das nagelneue Schild inzwischen wieder ersatzlos entfernt hat, entzieht sich unserer Kenntnis; die B.-L. verlangt die Wiederaufstellung.
Auf unsere Frage zu einer etwaigen Konkurrenztätigkeit anderer Parkplatzbetreiber unmittelbar im Hafen hatte uns der HZV vor der Abgabe unseres Angebots schriftlich mitgeteilt, dass der Pächter einer anderen Fläche keine Möglichkeit erhalten werde, am Hafen für sein Angebot zu werben und dort Parkscheine zu verkaufen. Auf diese Erklärung des HZV haben wir bei der Kalkulation unseres Angebots vertraut.
Tatsächlich ist die Fa. Assing – wohl in Kooperation mit der FLN – jedoch seit unserem Betriebsbeginn am 15.06.2020 jeden Tag unmittelbar im Hafen tätig und wirbt uns dort Parkplatzkunden ab. Zudem betreibt die Fa. Assing auf ihrer Website und auf Handzetteln seit kurzem irreführende Werbung für ihre innderdeichs gelegenen Parkplätze, indem sie vor einer angeblich ganzjährigen Überflutungsgefahr auf den Hafenparkplätzen warnt. Bezeichnenderweise hat sie in all den Jahren, in denen sie selbst die Hafenparkplätze betrieben hat, nie in dieser Weise auf angeblich drohende Überschwemmungen hingewiesen – die außerhalb der Sturmflutsaison bisher auch nie aufgetreten sind.
Vor diesem Hintergrund kann es niemanden überraschen, dass wir uns hiergegen zur Wehr setzen müssen. Hätten wir vor Abgabe unseres Angebots gewusst, dass uns entgegen der Zusage des HZV unmittelbar im Hafen und mit solchen Mitteln Kunden abgeworben werden, hätten wir nur eine deutlich geringere Pacht angeboten. Wie sollen wir die hohe Pacht denn sonst verdienen? Auch wenn wir den Bewohnern und Gästen der Insel Baltrum selbstverständlich keine Schwierigkeiten bereiten wollen, können die vom HZV, der Gemeinde Dornum und unseren Wettbewerbern geschaffenen Probleme doch jedenfalls nicht einseitig zu Lasten der B.-L. gehen.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir als Reederei Baltrum-Linie ein Unternehmen sind, das sich seit über 92 Jahren jeden Tag im Jahr seiner Aufgaben und Verantwortung bewusst ist. Wir arbeiten stets serviceorientiert, kundenfreundlich und nachhaltig. Wir sind sowohl am Telefon als auch per E-Mail immer erreichbar und antworten auf alle Fragen und Anmerkungen, und versuchen hierbei stets innerhalb unserer Möglichkeiten auf alle Kundenwünsche einzugehen. Darüber hinaus sind wir ein starker Ausbildungsbetrieb in dieser Region. Aktuell haben wir insgesamt neun Auszubildende auf See und an Land, denen wir mit einem möglichen dualen Studium eine Zukunftsperspektive und einen langfristigen Arbeitsplatz in Aussicht stellen können. Außerdem haben wir während der Corona-Pandemie jeden Ausbildungs- und Arbeitsplatz erhalten! Dieses ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich. Wir bedanken uns daher bei unseren Fahrgästen, unseren Kunden und den Baltrumern, die uns in dieser schwierigen Wirtschaftslage täglich unterstützen.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir, neben der Insel Wangeooge, die einzige Reederei an der ostfriesischen Küste sind, die die steigenden Kosten durch die Corona-Pandemie selbst getragen und nicht durch eine Fahrpreiserhöhung an die Fahrgäste weitergeleitet haben.
Dat moi Bild an’t End van’t Week: