01 Feb Information zum Kurbeitrag
Die Gemeinde Baltrum erhebt ganzjährig einen Kurbeitrag. Beitragspflichtig sind neben den Übernachtungsgästen auch Tagesbesucher. Hierzu zählen auch Wattwanderer, die vom Festland nach Baltrum oder umgekehrt wandern. (Kurbeitragssatzung § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2) Beim Kauf einer Tagesrückfahrkarte und im Gruppentarif ist der Tageskurbeitrag jeweils bereits enthalten. Wattwanderer erhalten von ihrem Wattführer die Fahrkarten für die Fähre inkl. Kurbeitrag. Wattwanderer, die vom Wattführer keine Fahrkarte erhalten, haben den Tageskurbeitrag in Höhe von 3,- € pro Erw. und 1,- € pro Kind (Sommerbeitrag, im Winter gelten vergünstigte Kurbeiträge) zusätzlich zur Schiffsfahrkarte zu entrichten. (Stand: 18.11.2021)