Willkommen bei der Reederei Baltrum-Linie.

Die Reederei Baltrum-Linie betreibt den gesamten Personen- und Güterverkehr zwischen dem Festlandhafen Neßmersiel und der Ostfriesischen Insel Baltrum sowie Ausflugs- & Erlebnisfahrten.

 

Reederei Büro Baltrum

Am Hafen Haus Nr. 278  ·  26579 Baltrum
Tel. +49 [0] 49 39 – 91 30-0
Fax +49 [0] 49 39 – 91 30-40
eMail: info@baltrum-linie.de
Net: www.baltrum-linie.de

 

Reederei Büro Neßmersiel

Dorfstraße 46 ·  26553 Neßmersiel
Tel. +49 [0] 49 33 – 99 16-06
Fax +49 [0] 49 33 – 99 16-07
eMail: nessmersiel@baltrum-linie.de
Net: baltrum-linie.de

 

 

Barrierefreies Reisen

Hilfeleistungen der Reederei Baltrum-Linie GmbH

Die Reederei Baltrum-Linie GmbH bietet, vorbehaltlich der Zugänglichkeit, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches (Bus, Schiffe) für mobilitätseingeschränkte und anderweitig hilfebedürftige Reisende kostenlos Hilfeleistungen an. Die Hilfeleistung erfolgt in der Regel direkt durch das Personal an Bord und im Bus.

Hilfeleistungen

 

Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
des Europäischen Parlaments über die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr

 

Die Reederei Baltrum-Linie GmbH bietet, vorbehaltlich der Zugänglichkeit, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches (Bus, Schiffe) für mobilitätseingeschränkte und anderweitig hilfebedürftige Reisende kostenlos Hilfeleistungen an. Die Hilfeleistung erfolgt in der Regel direkt durch das Personal an Bord und im Bus.

 

Voraussetzungen hierfür sind:

1. Die Anmeldung des Hilfsbedarfs bis spätestens 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, zu dem die Hilfeleistung benötigt wird

 

2. Die Anmeldung kann erfolgen von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
– per Telefon:   0 49 33 – 99 16 06
– per Fax:       0 49 33 – 99 16 07
– per E-Mail:     nessmersiel@baltrum-linie.de

 

persönlich in den Reedereibüros
Dorfstraße 46, 26553 Neßmersiel

(Mo.-Fr. 08.00 – 17.00 Uhr)
Am Hafen Haus Nr. 278, 26579 Baltrum
(Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr und Mo.-Do. 15.00 – 17.00 Uhr)

Bitte achten Sie darauf, sich für geplante Reisen an Wochenenden und Feiertagen rechtzeitig vorher zu informieren und ggf. anzumelden.

 

3. Die hilfebedürftige/n Person/en findet/n sich rechtzeitig, d. h. spätestens 60 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, am vereinbarten Treffpunkt am Hafen ein.

Zugänglichkeit

 

Der Zugang zu den Fähren im Linienverkehr und im Ausflugsverkehr erfolgt über barrierefreie Zugangsbrücken (Gangway). Diese sind für normale Rollstühle geeignet. Bei Elektro-Rollstühlen oder E-Scootern erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vorher, ob diese von den Maßen geeignet sind. Bei niedrigem Wasserstand kann die Neigung der Zugangsbrücke steil sein. Bitte melden Sie sich dann direkt bei der Schiffsbesatzung.

 

Der Zugang zur Zusatzfähre MS „Baltrum IV“ ist leider nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet. Wir bitten Sie, die normalen Linienfähren zu nutzen.
Der Linienbus ist ein Niederflurbus. Er kann abgesenkt werden und hat eine Rampe zur Verfügung. Auch hier wird um vorherige Anmeldung gebeten, damit ggf. Sitzreihen zur Beförderung von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen umgebaut werden können.

Qualitätsstandards

 

Qualitätsstandards für Hilfeleistungen für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität in Häfen und an Bord von Schiffen gem. EU- Verordnung Nr. 1177/2010

 

 

Fahrkarten

 

Linienverkehr zwischen Neßmersiel und Baltrum

  1. Wasserfahrzeuge im Fähr- und Übersetzverkehr zwischen dem Festland und den Nordseeinseln fallen unter den Nahverkehr im Sinne des SGB IX § 147. Aus diesem Grunde ist eine Freibeförderung von Schwerbehinderten auf unseren Schiffsstrecken nach den Bestimmungen dieses Gesetzes möglich.
  2. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke werden gegen Vorlage dieser Dokumente mit der Fähre und dem Omnibus kostenfrei befördert.
  3. Personen mit dem gültigen Kennzeichen „B“ (Begleitperson) im Schwerbehindertenausweis können gegen Vorlage dieser Dokumente eine Begleitperson kostenfrei auf die Fähre oder in den Omnibus mitnehmen.
  4. Frei befördert wird gem. SGB IX § 145 (2) eine Begleitperson oder ein Hund eines schwerbehinderten Menschen, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung „B“ im Ausweis eingetragen ist. Ebenfalls frei befördert werden das Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl sowie weitere orthopädische Hilfsmittel des schwerbehinderten Menschen.

 

Ausflugsverkehr
Im Ausflugsverkehr benötigt jeder Fahrgast eine gültige Fahrkarte, auch eine eingetragene Begleitperson. Mitgeführte Krankenfahrstühle und weitere orthopädische Hilfsmittel werden frei befördert, sofern die Beförderung der mobilitätseingeschränkten Person möglich ist (Zugänglichkeit).

 

Linienverkehr Omnibus zwischen Norden Bahnhof und Neßmersiel Hafen
Die Buslinie Norden – Neßmersiel zählt zum Nahverkehr im Sinne des SGB IX § 147. Schwerbehinderte Personen werden gem. SGB IX § 145 (1) gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises mit einer gültigen Wertmarke frei befördert. Frei befördert wird gem. SGB IX § 145 (2) auch eine Begleitperson oder ein Hund eines schwerbehinderten Menschen, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung „B“ im Ausweis eingetragen ist. Ebenfalls frei befördert werden das Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl sowie weitere orthopädische Hilfsmittel des schwerbehinderten Menschen.

Weiterführende Informationen zu Ihrem Urlaub auf Baltrum

 

Auf der Internetseite der Gemeinde Baltrum finden Sie weitere Informationen für mobilitätseingeschränkte oder anderweitig hilfebedürftige Reisende und Urlauber. Damit auch Gäste mit Mobilitätseingeschränkung auf der kleinen Nordseeinsel Baltrum einen tollen Urlaub erleben können, ist heute Vieles so gestaltet, dass es von jedem Menschen uneingeschränkt benutzt werden kann …

 

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